Ablauf
Gegenseitiges Kennenlernen, Aufklärung über die Methode und den Ablauf einer Psychotherapie. 1 bis 5 Termine sind hierfür möglich.
Die weiteren 2 bis 5 Termine sind sog. probatorische Sitzungen, deren Kosten von den Krankenversicherungen ohne vorherige Beantragung übernommen werden. Hier wird die Problematik über explorative Gespräche aber auch mithilfe von Fragebögen und psychologischer Tests genauer erfasst. Ist eine Therapie indiziert, wird diese bei der zuständigen Krankenversicherung beantragt.
Nach Genehmigung der Krankenkasse beginnt die „eigentliche“ Therapie. Je nachdem ob eine Kurz- oder eine Langzeittherapie beantragt wurde, umfasst die Therapie 2 x 12. bzw. 60 Sitzungen. In der Regel finden die Therapiesitzungen wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Nach Absprache und in Abhängigkeit von den Therapiezielen sind auch andere Regelungen möglich. Die Therapie findet überwiegend in Einzelkontakten statt, möglich sind jedoch auch gruppentherapeutische Angebote zu speziellen Problembereichen. Die Einbeziehung der Familie und wichtiger Bezugspersonen ist je nach Alter ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Behandlung und wird auch mit zusätzlichen Bezugspersonenstunden berücksichtigt.
Kosten
Gesetzlich Versicherte: Die Behandlung wird vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es wird keine Überweisung des Kinder- bzw. Hausarztes, sondern lediglich die Krankenkassenkarte benötigt.
Selbstzahler: Es besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. In diesem Fall werden die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu Grunde gelegt.